Suche
Services
Kontakt
Ratgeber

Pflege und Betreuung im Heim

Die richtige Wohnform für ältere Menschen ist ein wichtiges Thema, welches Fragen wie Betreuung, Lebensqualität und Kosten berücksichtigt. Ob Pflegeheim, Altersheim, Seniorenresidenz, betreutes Wohnen oder Mehr-Generationen-Haus, jedes Modell bringt individuelle Vor- und Nachteile mit sich. In diesem informativen Leitfaden erfahren Sie, was die Unterschiede zwischen Pflegeheimen, Altersheimen und Seniorenresidenzen sind, wie sich moderne betreute Wohnformen auf das Leben im Alter auswirken und welche Möglichkeiten das traditionelle Konzept des Mehr-Generationen-Hauses bietet. Zudem geben wir Einblicke in die Qualität von Pflege und Unterbringung im Heim, herausfordernde Aspekte bei der Heimunterbringung, die Kostenstruktur sowie finanzielle Aspekte, falls Rente und Vermögen nicht ausreichen. Der Leitfaden erörtert auch Bedingungen und Möglichkeiten einer ausserkantonalen Heim-Unterbringung und beantwortet die wichtigsten Fragen zur Pflege und Betreuung im Heim in der Schweiz.

Pflege und Betreuung im Heim Prime Home Care
Der Autor
Patrick Kälin
Patrick Kälin

Redakteur für Prime Home Care

Unser Ratgeber

Unsere Artikel entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.

Haben Sie das Gefühl, nicht alle Fakten rund um das Thema Betreuung und Pflege zuhause zu kennen? Müssen Sie weitreichende und kostspielige Entscheidungen unter Zeitdruck treffen?

Nehmen Sie zuerst mit uns Kontakt auf, bevor Sie einen Entscheid treffen!

Mit Prime Home Care erhalten Senioren und deren Angehörige alle Informationen für ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Daheim!

Passende Themen

1. Pflegeheim, Altersheim oder Seniorenresidenz: Was sind die Unterschiede?

Pflegeheime, Altersheime und Seniorenresidenzen sind unterschiedliche Typen von Einrichtungen, die älteren Menschen Unterkunft, Pflege und Betreuung bieten. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in der Art der Betreuung und der Zielgruppe, aber auch in den angebotenen Dienstleistungen und der Wohnqualität. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Unterschiede zwischen diesen Einrichtungen.

1.1. Pflegeheim

Pflegeheime sind Institutionen, die speziell für ältere Menschen vorgesehen sind, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr eigenständig leben können. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen benötigen oft eine umfassende Betreuung und Pflege, einschliesslich medizinischer Behandlung, Grundpflege und Unterstützung im Alltag. Pflegeheime beschäftigen in der Regel qualifiziertes Personal wie Pflegefachleute und Betreuungspersonen, die unmittelbar im Heim arbeiten.

1.2. Altersheim

Altersheime sind eher für ältere Menschen gedacht, die noch relativ selbständig leben können, aber dennoch Unterstützung in bestimmten Lebensbereichen benötigen. Hier steht eher das gemeinschaftliche und betreute Wohnen im Vordergrund, wobei den Bewohnerinnen und Bewohnern je nach Bedarf und Wunsch verschiedene Angebote zur Verfügung gestellt werden. Altersheime bieten ein breites Spektrum an Dienstleistungen, von gemeinschaftlichen Aktivitäten über hauswirtschaftliche Unterstützung bis hin zu bestimmten Pflegeleistungen. Die Betreuung wird in der Regel durch Personal mit sozialen und pflegerischen Hintergrund durchgeführt.

1.3. Seniorenresidenz

Seniorenresidenzen sind Einrichtungen, die insbesondere auf das Komfortbedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner ausgerichtet sind. Sie bieten anspruchsvolle und hochwertige Wohnungen sowie umfangreiche Freizeit- und Serviceangebote. Zielgruppe von Seniorenresidenzen sind in erster Linie finanzkräftige ältere Menschen, die ein unabhängiges Leben in gehobenem Ambiente führen möchten, aber dennoch die Sicherheit einer betreuten Wohnumgebung schätzen. Seniorenresidenzen sind oft luxuriöser ausgestattet und bieten zahlreiche Annehmlichkeiten wie einen Concierge-Service, Restaurants, Fitnesscenter oder Wellnessbereiche.

Die Wahl der geeigneten Einrichtung hängt von den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Senioren und ihrer Familien ab. Bei der Entscheidung sollte nicht nur die Art der Pflege und Betreuung, sondern auch die Wohnqualität, Lage, Kosten und Atmosphäre der Einrichtung berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, mehrere Einrichtungen zu besichtigen und sich ausführlich über die jeweiligen Angebote und Bedingungen zu informieren.

Wichtig: Bei der Wahl einer Einrichtung wie einem Pflegeheim, Altersheim oder einer Seniorenresidenz sind die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der älteren Person entscheidend. Achten Sie darauf, dass die ausgewählte Einrichtung passende Betreuung, Wohnqualität, Lage und finanzielle Rahmenbedingungen bieten kann.

2. Moderne betreute Wohnformen: Neue Perspektiven für das Leben im Alter

In der heutigen Zeit gibt es ein immer grösseres Angebot an alternativen Wohnformen für Senioren, die eine Kombination aus eigenständigem Wohnen und dem Angebot individueller Pflege- und Betreuungsleistungen ermöglichen. In diesem Zusammenhang stellen moderne betreute Wohnformen eine wachsende und zunehmend beliebte Option dar. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über verschiedene Wohnkonzepten und deren Vorteile.

Wichtig: Moderne betreute Wohnformen unterscheiden sich von herkömmlichen Pflegeheimen und Seniorenresidenzen durch die Gewährung von mehr Autonomie und Selbstständigkeit für die Senioren. Ziel ist es, ein möglichst normales und aktives Leben trotz Pflegebedarf zu ermöglichen.



2.1 Service-Wohnen oder Betreutes Wohnen

Beim Service-Wohnen oder Betreutes Wohnen handelt es sich um speziell konzipierte Wohnanlagen für Senioren, die sowohl barrierefreies Wohnen in eigenen Wohnungen ermöglichen als auch diverse Service- und Betreuungsleistungen anbieten. Die Bewohner können selbst entscheiden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten, sodass sie sowohl auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte Unterstützung erhalten als auch ein möglichst selbstständiges Leben führen können.

2.2 Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften bieten Senioren die Möglichkeit, in einer gemeinschaftlichen Wohnsituation zu leben und gleichzeitig individuelle Pflege- und Betreuungsleistungen von externen Dienstleistern, wie zum Beispiel der Spitex oder selbstständigen Pflegefachpersonen, in Anspruch zu nehmen. Dieses Wohnmodell fördert soziale Kontakte zwischen den Bewohnern und ermöglicht eine bedarfsgerechte Versorgung, ohne dass die Senioren ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen.

2.3 Generationenübergreifendes Wohnen

Beim generationenübergreifenden Wohnen leben Senioren gemeinsam mit jüngeren Menschen in einer Wohnanlage oder einem Wohnhaus. Dieses Konzept fördert den Austausch und das Zusammenleben zwischen den Generationen und kann dazu beitragen, dass Senioren trotz Pflegebedarf länger zu Hause leben können. Die Betreuung und Pflege können dabei durch externe Dienstleister oder innerhalb der Hausgemeinschaft organisiert werden.

2.4 Wohnformen im Alter: Entscheidungsfaktoren

Die Wahl der passenden Wohnform sollte auf den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Senioren basieren. Dabei sollten Faktoren wie Barrierefreiheit, Betreuungsbedarf, Kosten, soziale Kontakte und Lebensqualität berücksichtigt werden.

Tipp: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um sich über die verschiedenen Wohnoptionen und Anbieter zu informieren. Eine gute Betreuung und ein individuell abgestimmtes Angebot sind entscheidend für das Wohlbefinden und die Lebensqualität im Alter.



Durch moderne betreute Wohnkonzepte und die Kombination von eigenständigem Wohnen mit individuellen Pflege- und Betreuungsangeboten können Senioren heute trotz zunehmender Pflegebedürftigkeit zu Hause bleiben und ein aktives, selbstbestimmtes Leben führen. Dabei stehen ihnen vielfältige Wohnformen zur Verfügung, die sowohl ihre persönlichen Bedürfnisse abdecken als auch eine hohe Lebensqualität gewährleisten können.

3. Mehr-Generationen-Haus: Der traditionelle Ansatz neu belebt

Ein Mehr-Generationen-Haus ist eine besondere Wohnform, die darauf abzielt, das Zusammenleben von Menschen unterschiedlichen Alters und Lebensphasen unter einem Dach zu ermöglichen. Diese Wohnform vereint den traditionellen Ansatz, bei dem Grosseltern, Eltern, Kinder und Enkel in einem Haushalt zusammenleben, mit modernen Ansprüchen an Privatsphäre und individuellen Freiräumen. In den letzten Jahren hat das Konzept des Mehr-Generationen-Hauses wieder an Bedeutung gewonnen, da es sowohl für Senioren als auch für jüngere Generationen viele Vorteile bietet.

Ein Mehr-Generationen-Haus steht für das generationsübergreifende Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Altersstufen und Lebensabschnitte in einer Wohngemeinschaft oder einem gemeinsamen Haus.


Einer der Hauptvorteile eines Mehr-Generationen-Hauses ist die Möglichkeit, gemeinsam für die Pflege und Betreuung der älteren Generation zu sorgen. Senioren können so in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und dennoch auf die Hilfe und Unterstützung ihrer Familie zählen. Dies kann für ältere Menschen, die sich noch nicht bereit für den Umzug in ein Pflegeheim fühlen, eine angenehme Alternative sein. Zudem kann die Anwesenheit mehrerer Generationen innerhalb einer Familie den Alltag bereichern und das gegenseitige Verständnis für die Bedürfnisse der verschiedenen Altersgruppen fördern.

Ein weiterer Vorteil dieser Wohnform besteht darin, dass sie eine kostengünstige Alternative zur Heimunterbringung oder zur Betreuung durch externe Pflegehilfen bieten kann. Durch das Zusammenleben von mehreren Generationen können Ressourcen geteilt und Kosten gespart werden. Darüber hinaus können jüngere Familienmitglieder von der Erfahrung und Weisheit der älteren Generation profitieren und umgekehrt.

Neben diesen praktischen Aspekten spricht auch die soziale Komponente für das Leben im Mehr-Generationen-Haus: Ältere Menschen bleiben länger aktiv und integriert, Lebenserfahrung und Traditionen werden weitergegeben und gelebt, und das Zusammengehörigkeitsgefühl wird gestärkt. Vor allem für Kinder kann das Zusammenleben mit unterschiedlichen Generationen eine positive Entwicklung hinsichtlich Empathie, Verantwortung und Hilfsbereitschaft fördern.

Trotz dieser vielen Vorteile ist das Leben in einem Mehr-Generationen-Haus jedoch nicht für jede Familie die optimale Lösung. Vor allem der Wunsch nach Privatsphäre und individuellen Freiräumen kann einem harmonischen Zusammenleben entgegenstehen. Daher sollte man sich als Familie gemeinsam gut überlegen, ob diese Wohnform für alle beteiligten Personen die richtige Wahl ist.

Eine moderne Variante des Mehr-Generationen-Hauses sind Mehrgenerationenprojekte, bei denen mehrere Familien oder Haushalte in einem gemeinsamen Wohnprojekt zusammenleben und gemeinsam für die Seniorenbetreuung sorgen. Dabei handelt es sich oft um Neubauprojekte oder umgenutzte Gebäude, in denen verschiedene Wohnungen oder Wohneinheiten geschaffen werden, die sowohl die Bedürfnisse von Senioren als auch von jüngeren und kinderreichen Familien berücksichtigen. Diese Wohnprojekte bieten vielfältige Möglichkeiten für gemeinsame Aktivitäten, gegenseitige Hilfe und persönlichen Austausch.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Leben in einem Mehr-Generationen-Haus viele Vorteile, aber auch Herausforderungen mit sich bringt. Für Senioren und ihre Familien kann es eine attraktive Alternative zur Heimunterbringung darstellen und eine Möglichkeit bieten, gemeinsame Werte und Traditionen zu pflegen. Gleichzeitig sollten sich die Familienmitglieder bewusst sein, dass ein entsprechendes Mass an Offenheit, Flexibilität und Zusammenarbeit notwendig ist, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.

Sie haben Fragen zur Seniorenbetreuung zu Hause?

Jetzt kostenlos mehr erfahren: Alle Ihre Fragen zu häuslicher Begleitung beantworten wir in einem Video-Gespräch und anschliessend bei Ihnen zuhause.

4. Qualität von Pflege und Unterbringung im Heim: Wie Sie die besten Einrichtungen erkennen

Die Qualität der Pflege und Unterbringung in einem Heim ist für das Wohlbefinden von Senioren von zentraler Bedeutung. Um sicherzustellen, dass Sie die besten Einrichtungen für Ihre Liebsten finden, gibt es einige wichtige Indikatoren, die Ihnen dabei helfen können, die Qualität der Pflege und Unterbringung im Heim zu bewerten:

4.1 Berufsausübungsbewilligung und Betriebsbewilligung

Ein zwingedes Qualitätsmerkmal für Pflegeheime ist die Vorhandensein einer kantonalen gesundheitspolizeilichen Betriebsbewilligung und die Beschäftigung von ausgebildetem Pflegefachpersonal. Achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Einrichtung über solche Bewilligungen verfügt, da sie nur so offiziell krankenkassenfähige Pflege-Leistungen erbringen können.

Sicherstellung von Qualität: Die Bewilligungen beinhalten strenge Auflagen, um die Qualität der erbrachten Leistungen sicherzustellen.


4.2 Zertifiziertes Pflegepersonal

Die Zertifizierung des Pflegepersonals ist ein weiteres wesentliches Merkmal für eine qualitativ hochwertige Pflege. Achten Sie darauf, dass das Pflegepersonal in der Einrichtung Ihrer Wahl entsprechende Fachausbildungen und Zertifikate besitzt. Die damit verbundene Kompetenz gewährleistet eine fachgerechte Pflege und Betreuung Ihrer Angehörigen.

4.3 Individuelle Pflege- und Betreuungskonzepte

Gute Pflegeheime bieten individuelle Pflege- und Betreuungskonzepte an, die auf die Bedürfnisse, Wünsche und Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner abgestimmt sind. Informieren Sie sich, ob in der Einrichtung eine umfassende Bedarfsabklärung erfolgt, um optimale Pflegeleistungen gewährleisten zu können.

4.4 Aktivitäten und soziale Anbindung

Die Bestandteile der Lebensqualität beinhalten auch Aktivitäten und soziale Kontakte. Achten Sie darauf, dass das Pflegeheim oder die betreute Wohnform Angebote zur Freizeitgestaltung, sozialen Aktivitäten und individuellen Interessen-Förderung anbietet. Diese ermöglichen den Bewohnern eine abwechslungsreiche und erfüllte Lebensgestaltung.

4.5 Räumlichkeiten und Ausstattung

Die Räumlichkeiten und Ausstattung eines Pflegeheimes sind von entscheidender Bedeutung für das Wohlbefinden der Bewohner. Achten Sie auf eine ansprechende und barrierefreie Umgebung sowie auf eine angemessene Grösse der Zimmer und Gemeinschaftsräume. Dabei sollten auch individuelle Bedürfnisse wie die Möglichkeit, eigene Möbel mitzubringen, in Betracht gezogen werden.

4.6 Bewertungen und Empfehlungen

Recherchieren Sie nach Bewertungen und Erfahrungen von anderen Angehörigen oder Bewohnern, um ein umfassendes Bild über die Qualität der Pflege und Unterbringung in einem bestimmten Heim zu erhalten. Persönliche Empfehlungen von Bekannten und Verwandten können ebenfalls hilfreich bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung sein.

Persönlichen Eindruck gewinnen: Besuchen Sie das Pflegeheim und sprechen Sie mit den Angestellten, um einen persönlichen Eindruck von der Atmosphäre und der Qualität der Pflege zu erhalten.


Indem Sie die oben genannten Indikatoren berücksichtigen, gewinnen Sie einen umfassenden Eindruck von der Qualität der Pflege und Unterbringung in den verschiedenen Einrichtungen. Dadurch können Sie eine fundierte Entscheidung treffen und Ihrer Familie und Ihren Angehörigen die bestmögliche Pflege und Betreuung zukommen lassen.

5. Lebensraum und Haustiere aufgeben: Herausforderungen bei der Heimunterbringung

Die Entscheidung, in ein Pflegeheim, Altersheim oder eine Seniorenresidenz zu ziehen, fällt vielen Menschen schwer. Neben der Frage der Kosten und der Qualität der Pflegeeinrichtung spielt auch das Aufgeben des gewohnten Lebensraums eine grosse Rolle. Ebenso kann der Umstand belastend sein, dass geliebte Haustiere häufig nicht ins Heim mitgenommen werden dürfen. In diesem Abschnitt möchten wir einige Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Heimunterbringung vorstellen.

5.1 Abschied vom gewohnten Zuhause

Der Umzug in eine neue Umgebung bringt Veränderungen mit sich, die gerade im Alter oft schwer zu meistern sind. Alles Vertraute, wie das eigene Zuhause und die nachbarschaftlichen Kontakte, muss zurückgelassen werden. Es ist wichtig, diesen Abschiedsprozess sensibel zu begleiten und dem Betroffenen genügend Zeit zu geben, sich auf die Veränderungen einzustellen.

Eine Möglichkeit, den Übergang zu erleichtern, ist das Mitnehmen von persönlichen Gegenständen und liebgewonnenen Erinnerungsstücken in das Pflegeheim. Dies kann helfen, eine vertraute Atmosphäre im neuen Zuhause zu schaffen.

Tipp: Die Vorbereitung des Umzugs und das Einrichten des neuen Lebensraums im Pflegeheim sollten in enger Absprache mit der betroffenen Person erfolgen. So kann man sicherstellen, dass die Bedürfnisse und Wünsche des Seniors berücksichtigt werden und eine vertraute Umgebung geschaffen wird.



5.2 Trennung von geliebten Haustieren

Haustiere sind für viele Menschen wichtige Begleiter und Lebensgefährten, besonders im Alter. Die Trennung von geliebten Tieren kann bei der Heimunterbringung zu einer zusätzlichen emotionalen Belastung führen. Leider gestatten nicht alle Pflegeeinrichtungen das Mitbringen von Haustieren, oftmals aus hygienischen Gründen oder weil andere Bewohner Allergien haben könnten.

Es ist jedoch möglich, ein Heim zu suchen, das Tieren gegenüber aufgeschlossen ist. Einige Einrichtungen erlauben das Mitbringen von Haustieren oder haben sogar eigene Tiere, die zur Freude der Bewohner beitragen. Bei der Suche nach dem passenden Pflegeheim sollte daher auch geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen Haustiere willkommen sind.

Tipp: Wenn ein geliebtes Haustier nicht ins Pflegeheim mitgenommen werden kann, ist es wichtig, rechtzeitig eine gute neue Unterkunft für das Tier zu finden. Freunde, Familienmitglieder oder spezielle Tierbetreuungsdienste können hierbei Unterstützung bieten. Organisationen wie Tiertafeln und Tierheime sind weitere Anlaufstellen, um Hilfe bei der Vermittlung von Haustieren zu erhalten.



5.3 Alternative Möglichkeiten: Betreutes Wohnen und 24-Stunden-Betreuung

Falls ein Umzug in ein Pflegeheim aufgrund der genannten Herausforderungen nicht in Frage kommt, existieren auch alternative Wohnformen, wie betreutes Wohnen oder die 24-Stunden-Betreuung zu Hause, auch Live-In genannt. Bei diesen Modellen können ältere Menschen weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben und ihre Haustiere behalten. Eine professionelle Betreuungsperson kümmert sich dabei um die individuellen Bedürfnisse des Seniors. Je nach Angebot und Bedarf kann diese Betreuung unterschiedlich intensiv ausgestaltet werden.

Prime Home Care unterstützt Familien dabei, die richtige Betreuungslösung für ihre Bedürfnisse zu finden und organisiert anerkannte Betreuungspersonen mit Pflegehelfer-Zertifikat, um eine individuelle, bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen.

Zusammenfassend ist der Übergang in ein Pflegeheim nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine emotionale Herausforderung. Eine einfühlsame Begleitung beim Abschied vom gewohnten Lebensraum und beim Umgang mit der Trennung von Haustieren ist entscheidend. Alternativ zum Heimeinzug können betreute Wohnformen oder eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause den Betroffenen ermöglichen, weiterhin in ihrem vertrauten Umfeld zu leben.

6. Kosten der Heimunterbringung und wie Pflege und Hotellerie aufgeteilt werden

Die Kosten für die Heimunterbringung von Senioren setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. In der Schweiz wird dabei üblicherweise zwischen Pflegekosten und Hotelleriekosten unterschieden. In diesem Abschnitt erfahren Sie, wie diese Kosten aufgeteilt werden, und erhalten eine Orientierungshilfe, um die finanzielle Seite der Heimunterbringung besser zu verstehen.

6.1 Pflegekosten

Die Pflegekosten umfassen alle Ausgaben, die direkt mit der Betreuung und Pflege von Senioren im Heim zusammenhängen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für das Pflegepersonal, medizinische Leistungen und Therapieangebote. Ebenfalls enthalten sind die Kosten für die Bedarfsabklärung, die regelmässig durchgeführt wird, um den individuellen Pflegebedarf der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner festzustellen. Der Umfang der Pflegeleistungen richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegebedarf und kann von der Grundpflege bis zu anspruchsvolleren medizinischen Massnahmen reichen.

Die Pflegekosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, sofern die Pflegeleistungen aufgrund einer ärztlichen Anordnung bzw. im Auftrag eines Arztes erbracht werden. Je nach Pflegebedarf und Leistungen können jedoch auch zusätzliche private Kosten anfallen, die von den Senioren oder ihren Angehörigen selbst getragen werden müssen.

6.2 Hotelleriekosten

Die Hotelleriekosten umfassen alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Verpflegung der Senioren im Heim entstehen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Miete, Nebenkosten, Reinigung, Verpflegung und allgemeine Betreuungsangebote wie Freizeitaktivitäten. Diese Kosten sind von den Senioren oder ihren Angehörigen in der Regel selbst zu tragen, da sie nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

Die Höhe der Hotelleriekosten kann von Heim zu Heim variieren, je nach Qualität der Unterkunft, der Verpflegung und des Freizeitangebots. Es empfiehlt sich daher, bei der Auswahl einer Einrichtung auch auf die Kostenstruktur zu achten und verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen.

6.3 Finanzierung der Heimunterbringung

Da sowohl Pflege- als auch Hotelleriekosten bei der Heimunterbringung anfallen, stellt sich für viele Senioren und ihre Angehörigen die Frage, wie diese Kosten finanziert werden können. Grundsätzlich setzt sich die Finanzierung aus verschiedenen Bausteinen zusammen:

– Krankenversicherung: Sie übernimmt, wie oben erwähnt, die Pflegekosten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

– Rente und Vermögen: Die Rentenleistungen und eventuell vorhandenes Vermögen der Senioren werden eingesetzt, um die Hotelleriekosten zu decken.

– Ergänzungsleistungen: Wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten der Heimunterbringung zu tragen, können Ergänzungsleistungen in Anspruch genommen werden. Diese sind in der Schweiz gesetzlich festgelegt und sollen sicherstellen, dass auch bedürftige Senioren eine angemessene Pflege und Betreuung erhalten. – Die noch übrigbleibenen Kosten, welche nicht von der Krankenkasse oder von dem/der Heimbewohner/in getragen werden, übernimmt die öffentliche Hand, also der Kanton oder die Gemeinde.

Die Finanzierung der Heimunterbringung kann somit auf unterschiedlichen Wegen sichergestellt werden. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Möglichkeiten zu informieren und die individuelle Situation der Senioren zu berücksichtigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Heimunterbringung für alle Beteiligten finanziell tragbar ist und eine gute Lebensqualität im Alter ermöglicht wird.

7. Wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen: Das sollten Sie wissen

In der Schweiz sind die Pflege und Betreuung im Alter ein wichtiges Thema für viele Menschen, insbesondere für Senioren und ihre Familien. Die Pflege in einem Heim oder durch ambulante Leistungen kann jedoch teuer sein, und es gibt Situationen, in denen die Rente und das Vermögen der betroffenen Person nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. In diesen Fällen ist es wichtig, über die verschiedenen Möglichkeiten und Hilfen, die zur Verfügung stehen, informiert zu sein.

7.1 Sozialhilfe als finanzielle Unterstützung

Wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten für die Pflege und Betreuung im Alter zu decken, kann die Sozialhilfe in Betracht gezogen werden. In der Schweiz ist die Sozialhilfe darauf ausgerichtet, Menschen in finanziellen Notsituationen zu unterstützen und ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Unterstützung durch die Sozialhilfe variiert je nach Kanton und Gemeinde, jedoch können grundsätzlich finanzielle Beiträge für die Pflege- und Betreuungskosten gewährt werden, wenn die persönlichen finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Es ist zu beachten, dass die Sozialhilfe in der Regel erst dann in Anspruch genommen werden kann, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dazu gehört auch die Unterstützung durch Angehörige und die Nutzung von privaten Ersparnissen. Um Sozialhilfe zu beantragen, sollten Sie sich an das zuständige Sozialamt in Ihrer Gemeinde oder Stadt wenden und die entsprechenden Antragsformulare ausfüllen.

7.2 Ergänzungsleistungen zur AHV/IV-Rente

Neben der Sozialhilfe gibt es in der Schweiz auch sogenannte Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV- und IV-Rente. Diese Leistungen sind dazu da, um die finanzielle Lücke zwischen den anfallenden Lebenshaltungskosten und dem vorhandenen Einkommen – z. B. aus Renten oder Vermögen – zu schliessen. Ergänzungsleistungen können unter anderem für die Kosten der Pflege und Betreuung zu Hause oder in einem Heim verwendet werden.

Die Höhe der Ergänzungsleistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter, den Einkünften und Vermögen, dem Familienstand und der Wohnsituation. Um EL zu beantragen, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, und dann einen Antrag bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse einreichen.

7.3 Krankenkasse und Zusatzversicherungen

In der Schweiz sind Pflegeleistungen, die von zugelassenen Pflegefachpersonen oder Spitex-Organisationen erbracht werden, über die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse abgedeckt. Allerdings reicht die Grundversicherung oft nicht aus, um alle Kosten zu decken, und es müssen auch Zusatzversicherungen in Betracht gezogen werden. Diese können unter anderem Leistungen für ergänzende Pflege- und Betreuungsangebote oder den Aufenthalt in einem Pflegeheim beinhalten.

Es ist wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Krankenkassen und ihre Angebote zu informieren und sich gut zu überlegen, welche Zusatzversicherungen sinnvoll sind, um die Kosten der Pflege und Betreuung im Alter abzusichern.

7.4 Zusammenfassung

Die Finanzierung der Pflege und Betreuung im Alter kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. In diesen Fällen ist es wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen und Krankenkassen-Zusatzversicherungen, zu informieren und die passenden Hilfen in Anspruch zu nehmen. Anzuraten ist, früh genug mit der Planung und Vorbereitung zu beginnen, um eine optimale Betreuung und finanzielle Sicherheit im Alter zu gewährleisten.

8. Ausserkantonale Heim-Unterbringung: Bedingungen und Möglichkeiten


8.1. Gründe für eine ausserkantonale Heimunterbringung

In der Schweiz erfolgt die Unterbringung von pflegebedürftigen Personen in der Regel innerhalb des Kantons, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Es gibt jedoch Situationen, in denen eine ausserkantonale Heimunterbringung eine sinnvolle Alternative darstellt. Ursachen für einen solchen Schritt können beispielsweise sein:
– die Nähe zu Familienangehörigen in einem anderen Kanton

– besondere medizinische oder pflegerische Fachkompetenzen in einem ausserkantonalen Heim

– eine ausserkantonale Seniorenresidenz mit speziellen Angeboten, die besser den Bedürfnissen und Vorstellungen der betroffenen Person entsprechen.

8.2. Zuständigkeiten und Kostentragung

Bei einer ausserkantonalen Heimunterbringung ergeben sich besondere Aspekte hinsichtlich der Zuständigkeiten und der Kostentragung. Generell gilt: Der Wohnsitzkanton der pflegebedürftigen Person ist weiterhin für die Finanzierung der Heimunterbringung zuständig. Entscheidend für die Kostenübernahme ist die Zustimmung des zuständigen kantonalen Sozialdienstes zur ausserkantonalen Heimunterbringung.

Eine solche Zustimmung wird in der Regel erteilt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
– die ausserkantonale Einrichtung verfügt über eine kantonale Betriebsbewilligung des Gastkantons

– die pflegebedürftige Person hat ihren zivilrechtlichen Wohnsitz weiterhin im Kanton der Herkunft, auch wenn der tatsächliche Wohnsitz in einem anderen Kanton ist

– die ausserkantonale Heimunterbringung ist medizinisch und/oder sozial begründet

– die Kosten für die ausserkantonale Heimunterbringung sind im Rahmen des kantonalen Taxsystems vergleichbar mit einem innerkantonalen Heim.

Durch den Wohnsitzkanton werden im Wesentlichen die Kosten für die Pflege, die soziale Betreuung und die Unterbringung übernommen, während der betreuungsbedürftigen Person persönliche Ausgaben wie Telefon, Fernsehen, private Ausflüge oder Coiffeur selbst zu tragen sind.

8.3. Pflegeleistungen und Krankenversicherung

Wie bei innerkantonalen Heimunterbringungen erfolgt die Finanzierung der Pflegeleistungen auch bei ausserkantonalen Heimen über die obligatorische Krankenversicherung und ggf. zusätzliche Versicherungen der betroffenen Person. Die Höhe der pflegebedingten Leistungen richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und wird nach Abklärung des Pflegebedarfs durch den Wohnsitzkanton festgelegt.

Auch bei ausserkantonalen Heimen sind die medizinischen Leistungen – Untersuchungen und Behandlungen – durch die obligatorische Krankenversicherung abgedeckt. Dabei ist zu beachten, dass ärztliche Anordnungen oder der ärztliche Auftrag Voraussetzung für die Erbringung und Abrechnung dieser Leistungen sind.

8.4. Schritt für Schritt zur ausserkantonalen Heimunterbringung

Wenn Sie eine ausserkantonale Heimunterbringung in Erwägung ziehen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
1. Prüfen Sie die medizinischen und/oder sozialen Gründe für eine ausserkantonale Heimunterbringung und wählen Sie eine geeignete Einrichtung aus.

2. Beantragen Sie die Zustimmung des zuständigen kantonalen Sozialdienstes für die ausserkantonale Heimunterbringung.

3. Klären Sie die Kostentragung und den Umfang der Unterstützungsleistungen (Pflege, Betreuung, Unterbringung) mit dem Wohnsitzkanton.

4. Organisieren Sie den Umzug in das ausserkantonale Heim und informieren Sie die zuständige kantonale Stelle über alle Veränderungen.

Eine ausserkantonale Heimunterbringung kann unter bestimmten Voraussetzungen ein passendes Angebot für pflegebedürftige Personen bieten. Wichtig ist dabei, rechtzeitig alle Formalitäten und Bedingungen zu klären und die finanziellen Aspekte sowie die Organisation sorgfältig zu planen.

9. Häusliche Pflege und Betreuung in der Schweiz: Alternativen zum Pflegeheim


9.1 Selbständige Pflegefachpersonen und Spitex-Organisationen

In der Schweiz gibt es zahlreiche selbständige Pflegefachfrauen und -männer sowie sogenannte «Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause» , oder kurz Spitex, die eine Zulassung gemäss Art. 49 bzw. Art. 51 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) besitzen. Dadurch sind sie als Leistungserbringer gemäss Art. 35 Abs. 2 Krankenversicherungsgesetz (KVG) zur Erbringung von Leistungen zuhanden der gesetzlichen Krankenversicherung berechtigt.

Beachten Sie, dass nur Leistungen von Personen oder Organisationen mit einer kantonalen Berufsausübungsbewilligung oder einer kantonalen Betriebsbewilligung krankenkassenfähig abgerechnet werden können.


Selbständige Pflegefachpersonen und Spitex-Organisationen bieten verschiedene Pflege-Leistungen an, die in Art. 7 Abs. 2 Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) näher umschrieben sind. Dazu zählen «Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination», die «Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung» sowie die «Massnahmen der Grundpflege».

9.2 Grundpflege als Unterstützung im Alltag

Die Grundpflege umfasst unterstützende Handreichungen im Alltag wie An- oder Auskleiden, Toilettengang, Mund- und Körperpflege einschliesslich der Prophylaxe von Hautschädigungen, Bewegungsübungen, Mobilisieren und Fortbewegung einschliesslich Aufstehen, Hinsetzen und Hinlegen sowie der Unterstützung beim Essen. Bei psychisch kranken Personen zählen zudem Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung der grundlegenden Alltagsbewältigung, wie der Aufrechterhaltung einer geregelten Tagesstruktur und von sozialen Kontakten zur Grundpflege.

9.3 Betreuungsleistungen durch Angehörige oder Betreuungspersonen

In vielen Fällen werden die Tätigkeiten der Grundpflege von Angehörigen oder von Betreuungspersonen erbracht. Werden diese Unterstützungs- und Hilfsleistungen jedoch von nicht zugelassenen oder nicht zertifizierten Personen erbracht, spricht man von Betreuungs- und nicht von Pflege-Leistungen. Betreuungsleistungen können (ausser bei Zusatzversicherungen) nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Angehörige und Betreuungspersonen können bei der Erbringung von Betreuungsleistungen entlastet werden, indem sie sich an professionelle Pflegefachpersonen oder Spitex-Organisationen wenden, die Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld anbieten oder die Leistungen von pflegenden Angehörigen verrechnen können.


9.4 Prime Home Care: Organisation von Betreuungskräften

Prime Home Care bietet Dienstleistungen rund um die Organisation bei der Seniorenbetreuung zuhause an und konzentriert sich vor allem auf die Themen Pflege planen & vorbereiten, Betreuung organisieren, Administrieren & Verwalten der Seniorenbetreuung inkl. Finanzadministration und Organisation von barrierefreiem Zuhause. Prime Home Care organisiert Betreuungskräfte mit Pflegehelfer-Zertifikat und unterstützt somit Familien und Senioren im Alltag, um eine optimale häusliche Pflege zu gewährleisten, die auch der Krankenkasse verrechnet werden kann.

Mit den verschiedenen Möglichkeiten der häuslichen Pflege und Betreuung in der Schweiz können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen individuell abgestimmte Lösungen finden, die ihren Bedürfnissen und der jeweiligen Lebenssituation entsprechen. Dabei stehen sowohl professionelle Dienstleister wie selbständige Pflegefachpersonen und Spitex-Organisationen als auch Angehörige oder Betreuungspersonen zur Verfügung, um für eine optimale und bedarfsgerechte Versorgung im eigenen Zuhause zu sorgen.

10. FAQ: Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zur Pflege und Betreuung im Heim

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten?
Um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Bedarfsabklärung vorliegen und die Pflege- oder Betreuungsleistungen müssen auf ärztliche Anordnung oder im ärztlichen Auftrag erfolgen. Zudem müssen die erbrachten Leistungen von zugelassenen Pflegefachpersonen oder Spitex-Organisationen mit einer kantonalen Betriebsbewilligung ausgeführt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Pflege- und Betreuungsleistungen?
Pflegeleistungen umfassen unterstützende Handreichungen im Alltag wie An- oder Auskleiden, Toilettengang, Mund- und Körperpflege, Bewegungsübungen sowie Unterstützung beim Essen. Bei psychisch kranken Personen zählen auch Massnahmen zur Überwachung und Unterstützung der grundlegenden Alltagsbewältigung dazu. Betreuungsleistungen hingegen beziehen sich auf die persönliche Alltagsgestaltung und das Führen von sozialen Kontakten. Betreuungsleistungen können, abgesehen von Zusatzversicherungen, nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Was sind die Kosten für Pflege und Betreuung im Heim?
Die Kosten für Pflege und Betreuung im Heim variieren je nach Einrichtung, Betreuungs- und Pflegebedarf sowie dem Umfang der benötigten Leistungen. In der Regel werden die Kosten in Pflege- und Hotelleriekosten aufgeteilt. Hotelleriekosten sind ein Pauschalbetrag für Unterkunft, Verpflegung und Infrastrukturnutzung, während die Pflegekosten sich nach dem individuellen Pflegebedarf richten.
Was passiert, wenn Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die Heimunterbringung zu finanzieren?
Sollten Rente und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten für die Heimunterbringung zu decken, können Hilfe- und Unterstützungsleistungen von der Sozialversicherung oder anderen Sozialleistungsträgern beantragt werden. Hierbei ist es wichtig, frühzeitig und rechtzeitig Anspruch auf entsprechende Leistungen geltend zu machen.
Kann ich meine ausserkantonale Heimunterbringung beantragen?
Ja, eine ausserkantonale Heimunterbringung ist grundsätzlich möglich. Dabei gelten jedoch unterschiedliche Bedingungen und Möglichkeiten, abhängig vom jeweiligen Wohnkanton. Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen kantonalen Stelle über die Bedingungen und Möglichkeiten einer ausserkantonalen Heimunterbringung zu informieren.
Der Autor
Patrick Kälin
Patrick Kälin

Redakteur für Prime Home Care

Unser Ratgeber

Unsere Artikel entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.

Geld sparen bei Betreuung zuhause: Beteiligen Sie Ihre Krankenkasse an den Kosten !

Mit unserer Hilfe können Sie bei der Betreuung zuhause viel Geld einsparen.

Übernimmt anstelle der regulären Spitex eine zertifizierte Live-In-Betreuungskraft die Aufgaben bei der Grundpflege, können diese Leistungen in vielen Kantonen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Aufsicht über die Pflegetätigkeit sowie die Abrechnung der geleisteten Stunden mit den Krankenkassen übernehmen spezialisierte und bewilligte Partner.

Gegenüber den üblichen Verleih-Lösungen bei der Betreuung zuhause können Sie so Monat für Monat oft mehrere Tausend Franken einsparen.