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Gesetzliche Grundlagen der Pflege & Betreuung in der Schweiz

In diesem Blogbeitrag gehen wir auf die gesetzlichen Grundlagen rund um die Pflege und Betreuung in der Schweiz ein. Wir werfen einen Blick auf die jeweiligen Zuständigkeiten von Bund und Kantonen und erklären die Auswirkungen der föderalen Struktur der Schweiz. Zusätzlich behandeln wir die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und die kantonalen Gesundheitsgesetze, sowie die Rolle der Spitex als zugelassener Leistungserbringer. Ebenso erläutern wir die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der gewerblich organisierten Betreuung zuhause, beleuchten treuhänderische Dienstleistungen und gehen auf das Schweizer Arbeitsrecht ein. Zuletzt thematisieren wir die Haftung bei Unfällen oder Schäden und diskutieren Vor- und Nachteile bei der direkten Anstellung von Personal. Diese ausführliche Einführung in das Thema zielt darauf ab, ein umfassendes Bild der Pflege und Betreuung in der Schweiz zu liefern, inkludiert sämtliche rechtlichen Aspekte und gibt Hilfestellungen für Entscheidungen in Bezug auf häusliche Betreuung.
Gesetzliche Grundlagen der Pflege & Betreuung in der Schweiz Prime Home Care
Der Autor
Patrick Kälin
Patrick Kälin

Redakteur für Prime Home Care

Unser Ratgeber

Unsere Artikel entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.

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1. Zuständigkeiten von Bund & Kantonen, Auswirkungen der föderalen Struktur der Schweiz

Der Bereich der Pflege und Betreuung ist in der Schweiz durch eine Vielzahl von Zuständigkeiten und Regulierungen geprägt, welche durch die föderale Struktur des Landes bestimmt werden. Dabei sind sowohl der Bund als auch die einzelnen Kantone in diesem Bereich aktiv und haben jeweils spezifische Aufgaben zu erfüllen.

1.1 Aufgaben des Bundes

Auf Bundesebene ist unter anderem das Bundesamt für Gesundheit (BAG) für viele Aspekte der Pflege und Betreuung von Senioren zuständig. Es erarbeitet Bundesgesetzte und Verordnungen und koordiniert deren Umsetzung. Ein wichtiger Teil hiervon ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), welches die Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherung und die damit verbundenen Leistungen, wie etwa die Pflege zuhause, bildet.

1.2 Kantonale Zuständigkeiten

Die Kantone sind dabei für die Umsetzung und Einhaltung der Bundesgesetzte zuständig und können auch eigene Gesetze und Verordnungen erlassen, sofern diese nicht den Bundesbestimmungen widersprechen. In Bezug auf die Pflege und Betreuung bedeutet dies beispielsweise, dass die Kantone für die Zulassung von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und Dienstleistern zuständig sind. Sie erteilen hierfür beispielsweise die Betriebsbewilligung für Spitex-Organisationen.


1.3 Auswirkungen der föderalen Struktur

Die föderale Struktur der Schweiz wirkt sich in verschiedener Hinsicht auf die Pflege und Betreuung aus. So sind beispielsweise die Leistungen, die durch die Krankenversicherung abgedeckt werden und die Konditionen, zu denen sie erbracht werden, auf nationaler Ebene geregelt. Auf Kantonsebene können dagegen spezifische Regulierungen in Bezug auf die Ausführung der Leistungen, ihre Qualität und Kontrolle getroffen werden. Dies kann dazu führen, dass es trotz des einheitlichen nationalen Regelwerks zu regionalen Unterschieden in der Pflege und Betreuungspraxis kommt.

Aufgrund dieser Struktur ist wichtig, sich vorab genau zu informieren, welche Regulierungen und Bedingungen in dem jeweiligen Kanton gelten, in dem Betreuungs- und Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden sollen. Hier bietet Prime Home Care alle notwendigen Informationen und Unterstützung an, um eine bestmögliche Pflege und Betreuung von Senioren sicherzustellen.

2. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung, kurz KLV, legt im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung fest, welche Leistungen durch die obligatorische Krankenversicherung vergütet werden können. Eine tiefgründige Kenntnis dieses gesetzlichen Rahmens ist essenziell, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten und das Leistungsspektrum optimal auszuschöpfen.

2.1 Gesetzlicher Rahmen der Leistungsvergütung

Gemäss KLV Art. 7 Abs. 2 sind Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination sowie Untersuchungen und Behandlungen und die Grundpflege im Rahmen der Leistungsvergütung anerkannt. Diese müssen allerdings aufgrund einer Bedarfsabklärung, auf ärztlichen Anordnungen hin oder im ärztlichen Auftrag erfolgen, um kassenfähig abgerechnet werden.

Wichtig: In der Regel wird durch eine Spitex im Vorfeld eine Bedarfsabklärung durchgeführt. Die Pflegeleistungen müssen ärztlich angeordnet sein oder im ärztlichen Auftrag erfolgen, um kassenfähig zu sein.


2.2 Rollenverteilung in der Pflege

Nach KLV sind bestimmte Pflegetätigkeiten, vor allem die Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen, Personen mit einer höheren Fachbildung vorbehalten. Grundpflege hingegen umfasst unterstützende Tätigkeiten im Alltag wie An- oder Auskleiden, Toiletten­gang, Mund- und Körper­pflege, Mobilisation und Unterstützung beim Essen. Diese Leistungen können auch von Angehörigen oder von Betreuungspersonen erbracht werden. In diesem Fall spricht man von Betreuungsleistungen, welche allerdings nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Hinweis: Betreuungsleistungen können im Gegensatz zu Pflegeleistungen nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.


2.3 Abschluss

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) bildet für die häusliche Pflege und Betreuung eine wichtige Grundlage, um die Vergütung der Leistungen sicherzustellen. Eine genaue Kenntnis dieser Verordnung ist daher von zentraler Bedeutung. Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der Leistungsvergütung ist es ratsam, sich an eine Fachperson zu wenden. Ihr Verständnis und ihre professionelle Beratung können dazu beitragen, das Wohlbefinden und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen nachhaltig zu verbessern.

3. Kantonale Gesundheitsgesetze

Die Gesundheitsgesetze sind auf kantonaler Ebene unterschiedlich geregelt. Sie stellen den Rahmen dar, innerhalb dessen die Bereiche Gesundheitsversorgung, Kranken- und Unfallversicherung, aber auch Alters- und Pflegebetreuung geregelt werden. Die Kantone sind in der Schweiz für die Umsetzung und Kontrolle des Gesundheitssystems zuständig. Sie übernehmen dabei eine Schlüsselrolle im Gesundheitswesen. So gewährleisten die Kantone die medizinische Versorgung und legen unter anderem fest, wie viele Spitalbetten, Ärzte und Pflegekräfte zur Verfügung stehen müssen.

3.1 Gesundheitsgesetze und Pflege

In den kantonalen Gesundheitsgesetzen sind auch Regelungen zur Pflege zu finden. Sie legen unter anderem die Standards und Anforderungen für die Ausbildung von Pflegefachkräften fest. Des Weiteren regeln sie die Finanzierung der Pflegeleistungen und organisieren die Versorgung von Pflegebedürftigen. Wer sich für die Pflege zu Hause entscheidet, muss sich in der Regel an die Bedingungen des jeweiligen Kantons halten. Geschulte Pflegekräfte, die über entsprechende Zertifikate verfügen, sind unerlässlich, um eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.

3.2 Differenzen zwischen den Kantonen

Die kantonalen Gesundheitsgesetze können je nach Kanton variieren. Dies kann zu Unterschieden bei den zur Verfügung stehenden Dienstleistungen, den Kosten und Erstattungsverfahren sowie den Kriterien für die Inanspruchnahme von Leistungen führen. Daher ist es ratsam, sich genau über die spezifischen Regelungen im jeweiligen Kanton zu informieren.

Wichtiger Hinweis: Ein Pflegeheim oder andere Pflegeeinrichtungen sind durch die kantonalen Gesetze streng reguliert. Diese Regelungen gelten jedoch nicht für private Betreuungsdienste, die ihre Dienstleistungen im Haushalt der zu betreuenden Person erbringen. In diesem Fall hat die betreuende Person mehr Autonomie und Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen.


3.3 Unterstützung durch Prime Home Care

Die Prime Home Care unterstützt Sie bei allen Fragen und Herausforderungen, die sich aus den kantonalen Gesundheitsgesetzen ergeben können. Unsere Experten nehmen sich Zeit, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und Sie umfassend zu beraten. So können Sie sicher sein, dass Sie gut informiert sind und die bestmögliche Betreuung für sich oder Ihre Angehörigen erhalten. Transparenz und Kompetenz sind uns wichtig. Prime Home Care steht Ihnen zur Seite und hilft Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die kantonalen Gesundheitsgesetze in der Schweiz eine wichtige Rolle spielen. Sie bilden den allgemeinen Rahmen für die Gesundheitsversorgung, einschliesslich der Pflege und Betreuungzu Hause. Im Zusammenspiel mit anderen gesetzlichen Regelungen gewährleisten sie eine qualitativ hochwertige Pflege für jeden Bürger. Prime Home Care steht Ihnen bei allen Fragen dazu zur Seite. Unser Expertenteam unterstützt Sie dabei, die passende Pflegelösung für Ihre spezifische Situation zu finden.

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4. Die Rolle der Spitex als zugelassener Leistungserbringer

Im Gefüge der gesetzlichen Grundlagen der Pflege und Betreuung in der Schweiz spielt die Spitex – auch als spitalexterne Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause bekannt – eine Schlüsselrole. Die Spitex, mit ihrer kantonalen Betriebsbewilligung, fungiert als offizieller Leistungserbringer gemäss Art. 35 Abs. 2 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG).

Als solche sind Spitex-Organisationen dazu berechtigt, verschiedenen Pflegeleistungen im Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. Dazu gehören insbesondere die in Art. 7 Abs. 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgelegten Massnahmen. Diese Leistungen umfassen Massnahmen zur Abklärung, Beratung und Koordination ebenso wie Untersuchungen, Behandlungen und allgemeine Pflegemassnahmen, die auf ärztliche Anordnung oder im ärztlichen Auftrag durchgeführt werden.

Die Spitex-Organisation nimmt eine wesentliche Position innerhalb des schweizerischen Pflegesystems ein, indem sie qualifizierte Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld erbringt und eng mit der häuslichen Betreuung von Senioren verknüpft ist.
Das besondere an der Spitex liegt in ihrer Rolle als zugelassener und behördlich anerkannter Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass die von der Spitex erbrachten Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden können. Dass eine Spitex-Bewilligung vorliegt, ist also ein sehr wichtiger Indikator dafür, dass die entsprechende Organisation die nötigen Qualitätsstandards erfüllt und ihren Klienten fachmännische und kassenfähige Leistungen anbietet.

4.1 Kooperation mit Spitex: Ein Plus für Prime Home Care

Zwar organisiert Prime Home Care Betreuungskräfte mit Pflegehelfer-Zertifikat und ist selbst nicht als Spitex-Organisation tätig, jedoch erbringen wir in Zusammenarbeit mit diesen wichtige Unterstützungs- und Hilfeleistungen im Alltag. Dabei besitzen Spitex-Organisationen die Kompetenz, Pflegetätigkeiten zu erbringen, die Personen mit einer höheren Fachausbildung vorbehalten sind.

Als Spitex-zugelassene Leistungserbringer sind diese Organisationen zudem in der Position, Pflegeleistungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Insofern ist die Zusammenarbeit mit Spitex-Organisationen ein zentraler Baustein in Prime Home Cares Konzept zur Bereitstellung effektiver und qualitativ hochwertiger Unterstützungsleistungen für Senioren in ihrem Zuhause.

5. Gewerblich organisierte Betreuung zuhause: Verleih oder Vermittlung

Die häusliche Betreuung wird immer mehr zu einer gefragten Dienstleistung. Bei der gewerblich organisierten Betreuung zuhause bieten Unternehmungen wie Prime Home Care ihre Dienste an, um die individuellen Betreuungsbedürfnisse der Senioren bestmöglich mit Unterstützung von langjährigen Partnern zu erfüllen. Dies kann auf unterschiedliche Weisen geschehen: Durch Verleih oder Vermittlung von Betreuungskräften. Beide Optionen können je nach Bedarf und Situation von Vorteil sein.


5.1 Verleih von Betreuungskräften

Dieses Modell orientiert sich an Leiharbeit oder Temporärarbeit. Dabei werden die Betreuungspersonen für eine bestimmte Dauer durch einen Verleihbetrieb angestellt und an Senioren oder deren Angehörige verliehen. Sie folgen dabei den Weisung des Einsatzbetriebes. In der Regel sind diese Betreuer – im Gegensatz zur Vermittlung – direkt durch die Organisation angestellt und abgesichert. So spart man sich als Familie oder Angehöriger den bürokratischen Aufwand einer eigenen Anstellung und hat jederzeit den Anspruch auf Ersatz, sollte eine Betreuungskraft ausfallen.

5.2 Vermittlung von Betreuungskräften

Im Falle einer Vermittlung stellt die Vermittlungs-Organisation Kontakt zwischen Betreuungspersonen und den Familien her. Nach erfolgreicher Vermittlung wird der Betreuer direkt durch die Familie oder den betreuten Senior beschäftigt. Die Vermittlungsorganisationen stehen jedoch immer als Ansprechpartner zur Verfügung, um bei Fragen oder Problemen bezüglich der Vermittlung zur Seite zu stehen. Es ist jedoch zu beachten, dass in diesem Fall die Familien oder der Senior die volle Verantwortung für den Betreuer als Arbeitgeber übernehmen. Dies beinhaltet neben der Bezahlung auch die gesamte organisatorische Abwicklung, die Arbeitszeiterfassung sowie gegebenenfalls die Regulierung von Krankheits- oder Ferienvertretungen.

Es ist wichtig, sich vor der Entscheidung zwischen Verleih und Vermittlung von Betreuungskräften gründlich zu informieren und abzuwägen, welche Variante am besten zu den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten passt. Bei der Entscheidungsfindung können Organisatoren der Krankenpflege und der Hilfe zu Hause eine wertvolle zusätzliche Stütze sein. Sie verfügen über eine fundierte Kenntnis des Schweizer Gesundheits- und Sozialwesens und können damit eine fachlich fundierte Beratung gewährleisten – für eine bestmögliche Pflege und Betreuung im Alter.

6. Treuhänderische Dienstleistungen & Auftragsrecht

In der Organisation der häuslichen Pflege und Betreuung in der Schweiz spielen treuhänderische Dienstleistungen und das Auftragsrecht eine wichtige Rolle.

6.1 Treuhänderische Dienstleistungen in der Pflege

Die Treuhänderschaft in der Pflege beschreibt die verantwortliche Führung und Verwaltung von Aufgaben und Pflichten einer dritten Partei – häufig einem älteren oder pflegebedürftigen Menschen, der Hilfe in verschiedenen Bereichen benötigt. Dies kann administrative Tätigkeiten umfassen, aber auch die Unterstützung in finanziellen Angelegenheiten.
Treuhänderische Dienstleistungen in der Pflege können beispielsweise die Organisation und Bewältigung von administrativen Tätigkeiten, die Finanzverwaltung und -planung oder auch die Organisation von medizinischer Versorgung und Betreuung umfassen. Hierbei nehmen die Treuhänder eine Schlüsselposition ein. Sie sind in gewisser Weise die Verbindung zwischen der betreuenden Person oder Organisation und der pflegebedürftigen Person.

6.2 Auftragsrecht in der Pflege

Auch das Auftragsrecht spielt in der Pflege eine entscheidende Rolle. Es regelt die vertraglichen Beziehungen zwischen den verschiedenen beteiligten Parteien. Dazu gehören beispielsweise der Pflegebedürftige, die Betreuungsperson oder -organisation, aber auch Familienmitglieder und andere Beteiligte.

Nach dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR) besteht ein Auftragsverhältnis, wenn eine Partei (der Auftraggeber) eine andere Partei (den Auftragnehmer) damit beauftragt, eine bestimmte Handlung oder Dienstleistung zu erbringen. Hierbei kann sowohl eine Entlohnung als auch eine unentgeltliche Leistung vereinbart werden.

In der Pflege und Betreuung geht es bei diesen Auftragsverhältnissen oft um die Bereitstellung von Pflege- und Betreuungsleistungen, darunter auch um treuhänderische Dienstleistungen.

Es ist wichtig, dass alle Beteiligten die rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre jeweiligen Rechte und Pflichten kennen und verstehen. Nur so kann eine transparente und faire Gestaltung der Pflege und Betreuung gewährleistet werden.

7. Zur Geltung des Arbeitsgesetzes (ArG) bei der häuslichen Betreuung

Es ist interessant zu wissen, dass das Arbeitsgesetz der Schweiz nicht nur für Angestellte in Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen gilt, sondern auch für Pflegehelfer und Betreuungspersonen, die in Privathaushalten – darunter auch in der Seniorenbetreuung – tätig sind.

Lassen Sie uns zunächst einen Blick auf die Grundsätze des Arbeitsgesetzes und deren Anwendung in der Seniorenbetreuung werfen.
Wichtig: Das Arbeitsgesetz nennt Dienstleistungen in Privathaushalten explizit als ein Arbeitsverhältnis, für das die Vorgaben des ArG gelten. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitsschädigenden Faktoren am Arbeitsplatz und regelt unter anderem Arbeits- und Ruhezeiten, den Gesundheitsschutz und Ansprüche bei Nacht- oder Sonntagsarbeit.
Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit für Betreuungspersonen beträgt pro Woche 45 beziehungsweise 50 Stunden, je nach Tätigkeitsbereich. Auch die Ruhezeiten sind gesetzlich festgelegt: So hat jeder Arbeitnehmer Anrecht auf täglich 11 ununterbrochene Stunden Ruhezeit.

Werden diese Ruhezeiten unterschritten, etwa bei Betreuungsnotfällen, müssen die Ausnahmen genau dokumentiert und ausgeglichen werden.

Bei der Beschäftigung von Pflegepersonal zur Seniorenbetreuung ist auch zu beachten, dass das Arbeitsgesetz Zuschläge für Nacht- oder Sonntagsarbeit vorsieht.

Eine Ausnahme von diesen Regelungen kann vorliegen, wenn Pflegehelfer und Betreuungspersonen als Selbständige tätig sind, da das Arbeitsgesetz in erster Linie für Arbeitnehmer gilt – für selbständige Pflegefachfrauen und -männer gelten hier andere Bestimmungen.

Für die Auswahl des geeigneten Betreuungsmodells ist es daher notwendig, sich mit den genauen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen und zu prüfen, ob ein Arbeitsverhältnis oder ein selbständiges Betreuungsverhältnis für Ihre Situation am besten geeignet ist.

7.1 Arbeitsgesetz in der Praxis

In der Praxis bedeutet die Anwendung des Arbeitsgesetzes, dass Sie als Privatperson bestimmte Pflichten haben, wenn Sie Pflegehelfer oder Betreuungspersonen beschäftigen. Sie müssen darauf achten, dass die Vorgaben des Arbeitsgesetzes eingehalten werden – von der Beachtung der maximalen Arbeitszeiten bis hin zur angemessenen Entlohnung für Nacht- oder Sonntagsarbeit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Arbeitsgesetz auch bei der häuslichen Betreuung und Pflege eine wichtige Rolle spielt und den Rahmen für Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Entlohnung vorgibt.

Jeder, der eine Pflegekraft einstellt, sollte unbedingt die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes kennen und anwenden, um gesetzeskonform zu handeln und möglichen Konsequenzen vorzubeugen.
Tipp: Bei Unklarheiten oder Fragen zur Anwendung des Arbeitsgesetzes in der häuslichen Pflege, empfiehlt es sich, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Organisationen wie Prime Home Care können Sie dabei unterstützen, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen.

8. Haftung bei Unfällen oder Schäden

Früher oder später stellt sich fast jeder Pflegebedürftige und Betreuungsperson die Frage, wer für eventuell auftretende Schäden und Unfälle haftet. Der brüchige Teetassenhenkel, der zu einem Wasserschaden führt, oder ein Sturz während des Toilettengangs können schnell zu Unsicherheiten führen. In der Regel gilt: Für Schäden, die im Zuge der Pflege entstehen, ist die Haftpflichtversicherung des Pflegeanbieters oder der Betreuungsperson zuständig. Bei Unfällen hingegen greift unter Umständen die Unfallversicherung des Pflegebedürftigen.

Wichtig:

Jeder, der in der Schweiz tätig ist, muss sich gegen Unfälle versichern. Dies gilt auch für selbstständig erwerbende Pflegekräfte und Betreuungspersonen. Eine Haftpflichtversicherung ist ebenfalls empfehlenswert.
Bezüglich der Haftung bei Unfällen oder Schäden währen der Pflege ist zu beachten, dass eine allfällige Haftung des Pflegeanbieters oder der betreuenden Person davon abhängt, ob ihr ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Zum Beispiel, wenn die Pflege nicht sorgfältig genug ausgeführt wurde, oder wenn die Sicherheitsvorschriften nicht beachtet wurden. Dabei ist jedoch immer der individuelle Sachverhalt zu berücksichtigen.

Wichtig:

Ein Pflegevertrag kann Regelungen zur Haftung enthalten. Es lohnt sich, diesen genau zu prüfen.
Es ist ratsam, sich als Pflegebedürftiger oder Angehöriger frühzeitig über die Haftung bei Unfällen und Schäden zu informieren und sich bei Unsicherheiten beraten zu lassen. So können Sie als Betroffene(r) Verantwortung übernehmen und dazu beitragen, mögliche Risiken zu minimieren. Dadurch tragen Sie zur Sicherheit aller Beteiligten bei und ermöglichen eine vertrauensvolle Pflegesituation.

Darüber hinaus ist es hilfreich, sich regelmässig über Neuerungen im Bereich der Versicherungen und der Pflege zu informieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorschriften einhalten und bestmöglich abgesichert sind. Prime Home Care hilft Ihnen dabei, stets auf dem neuesten Stand zu sein und unterstützt Sie bei jeglichen Anliegen rund um die Pflege und Betreuung Ihrer Liebsten.

9. Personal selbst anstellen: Vor- & Nachteile

Geradem wenn es um die Versorgung und Betreuung von Senioren geht, steht man als Angehöriger oft vor der Wahl, ob man eine professionelle Betreuungskraft beauftragt oder das Personal selbst anstellt. Beides hat seine Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten, um die bestmögliche Versorgung zu garantieren.

9.1 Vorteile der eigenen Anstellung von Personal

Einer der Hauptvorteile der eigenen Anstellung von Pflegepersonal besteht in der grundsätzlichen Flexibilität. Sie können alle Bedingungen, wie Arbeitszeiten, Aufgabenbereiche und Gehalt, individuell und direkt mit der Betreuungskraft aushandeln. Auch können Sie persönliche Vorlieben und spezielle Bedürfnisse besser berücksichtigen.

Eine persönliche Beziehung zum Pflegepersonal kann aufgebaut werden, was vor allem für die betreute Person einen emotionalen Mehrwert bedeuten kann.

Wussten Sie schon?

Die in der Schweiz nötige Bewilligung zur selbstständigen Berufsausübung für selbst angestellte Krankenschwestern oder Pfleger kann beim kantonalen Gesundheitsamt eingeholt werden.



9.2 Nachteile der eigenen Anstellung von Personal

Trotz dieser Vorteile sind mit der eigenen Anstellung von Pflegepersonal auch Verpflichtungen verbunden. Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich für die korrekte Auszahlung des Lohns und die korrekte Anmeldung bei den Sozialversicherungen. Zudem müssen Sie sich um die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten kümmern und die Bewilligungen prüfen.

Sie tragen das Risiko für Krankheits- und Urlaubsvertretungen und sind bei Streitigkeiten über Arbeitsbedingungen oder Arbeitsleistungen die erste Anlaufstelle. Vergessen Sie auch nicht die mit der Anstellung verbundene administrative Arbeit wie etwa das Führen der Lohnbuchhaltung.

9.3 Unterstützung durch Prime Home Care

Mit der Unterstützung von Prime Home Care bekommen Sie alle benötigten Informationen zu den Aufgaben und Pflichten, die Sie als Arbeitgeber erfüllen müssen. Auch bei den nötigen administrativen Aufgaben stehen wir Ihnen zur Seite, sodass Sie sich auf die wichtigste Aufgabe konzentrieren können: die optimale Betreuung und Versorgung Ihrer Liebsten.

Gut zu wissen:

Prime Home Care organisiert mit der Unterstützung von sehr erfahrenen Partnern Pflegefachkräfte mit anerkanntem Pflegehelfer-Zertifikat. Dabei handelt es sich um vermittelte Pflegehelfer, die nicht bei Prime Home Care angestellt sind.

Am Ende des Tages ist es eine persönliche und situationsabhängige Entscheidung, ob Sie das Pflegepersonal selbst anstellen oder nicht. Wichtig ist, dass Sie sich über die Verantwortungen als Arbeitgeber und über die Vor- und Nachteile im Klaren sind. Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden, Prime Home Care steht Ihnen zur Seite und bietet die optimale Unterstützung, um die bestmögliche Versorgung und Betreuung Ihrer Angehörigen zu gewährleisten.

10. Umgang mit Steuern und Sozialversicherungen bei der Seniorenbetreuung

Wenn Sie als Angehöriger oder als Familienentscheider die Betreuung und Pflege eines bedürftigen Angehörigen planen und organisieren, stehen Sie vor vielen Herausforderungen.

Eine davon ist der korrekte Umgang mit Steuern und Sozialversicherungen. Es gilt, zahlreiche Vorschriften und Gesetze zu beachten, die in der Schweiz für dieses Thema gelten. Auch hier erhalten Sie eine professionelle und komptente Beratung durch Prime Home Care.
Pflegekosten und Steuern
Die Kosten für die Pflege eines Angehörigen können in der Schweiz grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, Sie können diese Ausgaben bei Ihrer Steuererklärung als sogenannte aussergewöhnliche Belastungen abziehen. Es gibt jedoch verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen, um diese Kosten absetzen zu können. Es ist daher ratsam, sich von einem Fachmann oder einer Fachfrau beraten zu lassen.
Bitte berücksichtigen Sie: In der Schweiz kann die Regelung je nach Kanton variieren. Deshalb ist es wichtig, sich vor Ort bei den zuständigen Stellen zu erkundigen.
Sozialversicherung
Wenn Sie eine Pflegekraft für die Betreuung Ihres Angehörigen einstellen, müssen Sie als Arbeitgeber Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Dazu zählen die AHV, IV und EO sowie die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmer ist zudem über die berufliche Vorsorge und die Nichtberufsunfallversicherung zu versichern.

Für eine korrekte Abwicklung und um sicherzustellen, dass alle Beiträge korrekt abgeführt werden, kann es sinnvoll sein, einen Treuhänder mit diesen Aufgaben zu beauftragen.
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Versicherungsbeiträge zu entrichten und Ihre Pflegekraft ordnungsgemäß anzumelden. Bei Fehlern können hohe Nachzahlungen und Strafen drohen.
Verantwortung und Haftung
Bei der Einstellung einer Pflegekraft tragen Sie als Arbeitgeber eine große Verantwortung. Sie haften für eventuelle Unfälle oder Schäden, die im Rahmen der Pflege- und Betreuungstätigkeiten entstehen. Es ist daher unerlässlich, sich ausreichend zu versichern und sich über die rechtlichen Grundlagen zu informieren.

Prime Home Care unterstützt Sie gerne bei diesen Herausforderungen und hilft Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen zu erfüllen. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite und beraten Sie kompetent und umfassend.
Denken Sie immer daran, dass die Betreuung und Pflege von Angehörigen nicht nur emotionale und körperliche Herausforderungen mit sich bringt, sondern auch viele verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich von Steuern und Sozialversicherungen. Weitere Unterstützung und detaillierte Informationen erhalten Sie bei Prime Home Care.
Der Autor
Patrick Kälin
Patrick Kälin

Redakteur für Prime Home Care

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Übernimmt anstelle der regulären Spitex eine zertifizierte Live-In-Betreuungskraft die Aufgaben bei der Grundpflege, können diese Leistungen in vielen Kantonen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Aufsicht über die Pflegetätigkeit sowie die Abrechnung der geleisteten Stunden mit den Krankenkassen übernehmen spezialisierte und bewilligte Partner.

Gegenüber den üblichen Verleih-Lösungen bei der Betreuung zuhause können Sie so Monat für Monat oft mehrere Tausend Franken einsparen.