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Vorsorgliche Regelungen bei Pflegebedürftigkeit

Die Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das viele Menschen betrifft oder in Zukunft betreffen wird. Vorsorgliche Regelungen bei Pflegebedürftigkeit sind essenziell, um für den Fall der Fälle gewappnet zu sein. Sie können dazu beitragen, die Lebensqualität älterer Menschen und ihre Unabhängigkeit zu erhalten. In diesem Beitrag werden wir die verschiedenen Aspekte vorsorglicher Regelungen bei Pflegebedürftigkeit beleuchten – von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht über Betreuungsverfügung bis hin zur finanziellen Vorsorge. Dabei wird auch die Bedeutung von Testament und Nachlassplanung thematisiert. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Planung der eigenen Beisetzung eingegangen und darauf, an wen Sie sich für Unterstützung und Beratung im Bereich der Vorsorgemaßnahmen wenden können. Abschliessend finden Sie häufig gestellte Fragen zum Thema vorsorglicher Regelungen bei Pflegebedürftigkeit.
Vorsorgliche Regelungen bei Pflegebedürftigkeit Prime Home Care
Der Autor
Patrick Kälin
Patrick Kälin

Redakteur für Prime Home Care

Unser Ratgeber

Unsere Artikel entstehen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Pflegeexperten.

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1. Einführung: Die Bedeutung vorsorglicher Regelungen bei Pflegebedürftigkeit

In der Schweiz leben immer mehr Menschen im höheren Alter – eine erfreuliche Entwicklung, die jedoch auch mit Herausforderungen verbunden ist. Eine davon ist die Pflegebedürftigkeit, die mit zunehmendem Alter wahrscheinlicher wird. Damit verbunden sind zahlreiche Fragen und Entscheidungen, die sowohl den Betroffenen selbst als auch ihre Angehörigen betreffen. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld vorsorgliche Regelungen zu treffen, um im Falle einer Pflegebedürftigkeit bestmöglich vorbereitet zu sein.

Die vorsorgliche Regelung bei Pflegebedürftigkeit umfasst verschiedene Themenbereiche, die für einen optimalen Schutz und eine gute Lebensqualität im Alter entscheidend sind: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Finanzplanung, Nachlassplanung, Organisation der eigenen Beisetzung sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote.


Damit Sie und Ihre Liebsten im Bedarfsfall auf eine umfassende und gut organisierte Pflege- und Betreuungssituation zurückgreifen können, sollten vorsorgliche Regelungen getroffen werden, die auf den individuellen Bedarf und die persönlichen Wünsche zugeschnitten sind. Ein wichtiger Schritt dabei ist die Information und Planung rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Diese Dokumente geben Ihnen die notwendige Sicherheit und Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung sowie die Organisation und Durchführung der Seniorenbetreuung zu Hause.

Weiterhin ist die finanzielle Absicherung bei Pflegebedürftigkeit ein zentraler Aspekt, um den Lebensabend sorgenfrei und in Würde gestalten zu können. Eine vorsorgliche Finanzplanung hilft dabei, alle Kosten im Blick zu behalten und ausreichend finanzielle Mittel für die Pflege bereitzuhalten.

Selbstverständlich spielt auch die Organisation des Erbes und des Nachlasses eine entscheidende Rolle. Mit einer sorgfältig geplanten Nachlassregelung können Sie im Vorfeld sicherstellen, dass an alles Wichtige gedacht ist und Ihr Vermögen im Sinne Ihrer Wünsche weitergegeben wird.

Last but not least ist es empfehlenswert, sich bereits frühzeitig Gedanken über die eigene Bestattungsplanung zu machen. Dies ermöglicht, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen und Entlastung für die Angehörigen im Rahmen der Trauerarbeit zu schaffen.

Insgesamt trägt eine umfassende und gut durchdachte Vorsorge dafür Sorge, dass Sie und Ihre Familie bestmöglich auf die Herausforderungen der Pflegebedürftigkeit vorbereitet sind – sowohl rechtlich, finanziell als auch emotional. Dabei stehen Ihnen professionelle Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung, an die Sie sich jederzeit wenden können.

In den folgenden Artikeln unseres Wikis zum Thema häusliche Pflege und Betreuung in der Schweiz erhalten Sie wertvolle Informationen, Tipps und Anregungen, um vorsorgliche Regelungen zu treffen und in allen Pflege- und Betreuungsfragen informiert und gut vorbereitet zu sein.

2. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Ihre Rechte und Pflichten

Bei der Planung und Vorbereitung der Pflege zu Hause ist es wichtig, rechtzeitig über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht nachzudenken. Diese beiden Instrumente ermöglichen es Ihnen, Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Versorgung und rechtlichen Angelegenheiten im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit festzulegen.

2.1 Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Falle einer schweren Krankheit oder einer extremen Pflegebedürftigkeit wünschen oder ablehnen. Damit gewährleisten Sie, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung auch dann berücksichtigt werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.

Wichtige Aspekte, die in einer Patientenverfügung geregelt werden sollten, umfassen beispielsweise:

– Wiederbelebungsmaßnahmen und Beatmung

– Schmerztherapie und Symptomkontrolle

– Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr

– Organ- und Gewebespendev – Palliativmedizin und Hospizbetreuung

Wenn Sie Ihre Patientenverfügung erstellt haben, ist es wichtig, dass Sie sie Ihren Angehörigen und Ihrem behandelnden Arzt mitteilen. So können sie im Bedarfsfall entsprechend Ihren Wünschen handeln.

2.2 Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein schriftliches Dokument, das es einer von Ihnen bestimmten Vertrauensperson ermöglicht, im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie Entscheidungen zu treffen und rechtliche Handlungen in Ihrem Namen vorzunehmen. Diese Vollmacht kann beispielsweise das Gesundheitswesen, finanzielle Angelegenheiten, aber auch persönliche Angelegenheiten wie Wohnsituation und Pflege betreffen.

Die Vorsorgevollmacht hat den Vorteil, dass sie individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden kann. Sie entscheiden, welche Bereiche von der Vollmacht abgedeckt werden und welche Befugnisse Sie Ihrer Vertrauensperson geben möchten.

Infobox: Wichtige Punkte bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Planen Sie rechtzeitig und sprechen Sie mit Ihrem Arzt und Ihren Angehörigen
  • Fertigen Sie eine schriftliche Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht an
  • Legen Sie genau fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen
  • Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie handeln soll
  • Informieren Sie Ihre Vertrauensperson und Ihren Arzt über Ihre Wünsche und Vorstellungen


Abschliessend ist es wichtig, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht regelmässig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen auch in Zukunft berücksichtigt werden. Bei Prime Home Care unterstützen wir Sie bei der Planung und Vorbereitung Ihrer häuslichen Pflege und nehmen Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.

3. Betreuungsverfügung: Die Gestaltung der zukünftigen Pflege planen

In der Schweiz ist es möglich, durch eine Betreuungsverfügung im Voraus festzulegen, wie die eigene Pflege und Betreuung im Falle einer Pflegebedürftigkeit ausgestaltet werden soll. Dabei geht es um Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination, Untersuchungen, Behandlungen sowie um Grundpflege. Um die gewünschte Pflege und Betreuung bestmöglich sicherzustellen, ist es wichtig, sich rechtzeitig und umfassend über die vorhandenen Möglichkeiten zu informieren und seine Wünsche und Vorstellungen klar zu formulieren.

3.1. Was gehört in eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung sollte folgende Punkte enthalten:

– Die persönlichen Wünsche und Vorstellungen bezüglich der eigenen Pflege und Betreuung

– Die Auswahl der bevorzugten Pflegeform und des zuständigen Pflegedienstes

– Die Festlegung von Entscheidungsbefugnissen bezüglich medizinischer Massnahmen

– Die Benennung einer Vertrauensperson, die im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen in Bezug auf die Pflege und Betreuung treffen kann

– Die Nennung von Menschen, die im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit informiert und einbezogen werden sollen.

3.2. Die Rolle der Vertrauensperson

Eine Vertrauensperson ist eine Person, der man im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit die Vertretung in Fragen der Pflege und Betreuung anvertraut. Diese Person sollte über die individuellen Wünsche und Vorstellungen bezüglich der eigenen Pflege und Betreuung informiert sein und im besten Falle selbst Erfahrungen im Umgang mit Pflegebedürftigkeit haben. Die Vertrauensperson sollte bereit sein, im Sinne des pflegebedürftigen Menschen zu handeln und dessen Interessen bestmöglich zu vertreten.

3.3. Wo wird die Betreuungsverfügung hinterlegt?

Die Betreuungsverfügung sollte an einem gut zugänglichen und sicheren Ort aufbewahrt werden, zum Beispiel bei der Vertrauensperson, bei einem Rechtsanwalt oder bei einer Notarin bzw. einem Notar. Es ist ratsam, auch eine Kopie der Verfügung bei sich zu Hause zu hinterlegen, damit im Falle eines Falles diese schnell gefunden werden kann. Zudem sollte man engen Angehörigen und der Hausärztin oder dem Hausarzt mitteilen, dass eine Betreuungsverfügung existiert und wo sie hinterlegt ist.

3.4. Wie ist der rechtliche Status der Betreuungsverfügung?

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Ärztinnen und Ärzte oder Pflegefachfrauen und -männer, sich an die Anweisungen in einer Betreuungsverfügung zu halten. Allerdings besteht eine moralische Verantwortung, die Wünsche und Vorstellungen des pflegebedürftigen Menschen zu respektieren und zu berücksichtigen. Eine Betreuungsverfügung kann also als moralischer Leitfaden verstanden werden, der die gewünschte Pflege und Betreuung bestmöglich sicherstellen soll.

3.5. Wie passt die Betreuungsverfügung zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht?

Während die Patientenverfügung in erster Linie die medizinische Behandlung regelt und die Vorsorgevollmacht die rechtliche Vertretung in finanziellen und administrativen Angelegenheiten, konzentriert sich die Betreuungsverfügung auf die Planung der eigenen Pflege und Betreuung. Sie ergänzen sich also und bieten zusammen ein umfassendes Instrument zur Vorsorge für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Empfehlenswert ist es, alle drei Dokumente miteinander abzustimmen und gemeinsam aufzubewahren.

Wichtig: Bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung sollte man sich ausführlich über die verschiedenen Pflegeformen und deren Finanzierung informieren, um die bestmögliche Pflege für sich und seine Angehörigen sicherzustellen.

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4. Vorsorgliche Finanzplanung: Warum man für Pflegebedürftigkeit vorsorgen sollte

Die vorsorgliche Finanzplanung ist ein essenzieller Bestandteil der Vorsorge für Pflegebedürftigkeit. Sie hilft Ihnen dabei sicherzustellen, dass Ihre finanziellen Ressourcen ausreichen, um die Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu decken. In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen aufzeigen, warum es wichtig ist, für Pflegebedürftigkeit vorzusorgen und wie Sie dies erfolgreich umsetzen können.

4.1 Die Kosten der Pflege und Betreuung

Pflegebedürftigkeit kann mit hohen Kosten verbunden sein, angefangen von den Kosten für die Inanspruchnahme von Pflegefachkräften, über den Betreuungsbedarf bis hin zu eventuell notwendigen Umbauten in Ihrem Zuhause, um eine barrierefreie Umgebung zu schaffen. Zudem sollten auch mögliche Kosten für zusätzliche Hilfsmittel oder Therapien einkalkuliert werden. Bei unzureichender finanzieller Vorsorge besteht die Gefahr, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen und die Pflegebedürftigkeit zu einer finanziellen Belastung für Sie und Ihre Angehörigen wird.

4.2 Finanzierung und mögliche Leistungen der Krankenversicherung

In der Schweiz tragen die Krankenversicherungen einen Teil der Pflegekosten. Hierbei sollten Sie als Versicherter jedoch wissen, dass in der Regel nur Leistungen von anerkannten und zertifizierten Pflegefachkräften oder Spitex-Organisationen von den Krankenkassen übernommen werden. Unabhängig davon ist es empfehlenswert, rechtzeitig zusätzliche finanzielle Vorsorge zu treffen, um alle anfallenden Kosten abdecken zu können.

4.3 Optionen einer vorsorglichen Finanzplanung

Um erfolgreich für Pflegebedürftigkeit vorzusorgen, sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge prüfen und bewerten, um die beste Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Möglichkeiten sind beispielsweise:

– Bildung von Rücklagen in Form von regelmässigen Sparbeiträgen oder zeitlich begrenzten Anlageoptionen

– Abschluss einer Pflegeversicherung oder Pflegezusatzversicherung

– Überprüfung von bestehenden Versicherungen (z.B. Lebensversicherung, Krankenversicherung)

– Gegebenenfalls Verrenten von Vermögenswerten (z.B. Immobilien)

Es ist wichtig, sich frühzeitig mit diesen Optionen auseinanderzusetzen und bei Bedarf die Hilfe von Experten heranzuziehen, um eine langfristig tragfähige Lösung zu finden.

4.4 Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse und Wünsche

Die vorsorgliche Finanzplanung sollte auch Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigen. Dazu gehört unter anderem die Überlegung, in welchem Umfeld Sie im Falle von Pflegebedürftigkeit leben möchten, sowie Ihre Vorstellungen zu den Leistungen, die Sie im Rahmen der Pflege und Betreuung erhalten möchten. Diese Bedürfnisse können neben der finanziellen Planung Einfluss auf die Auswahl einer Pflegeeinrichtung oder eines Betreuungsmodells haben.

Tipp:


Nutzen Sie Angebote der Beratung und Unterstützung, um Ihre individuelle Finanzplanung zu optimieren. Experten können Ihnen helfen, die verschiedensten Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge zu bewerten und die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.


Abschließend möchten wir betonen, dass eine vorsorgliche Finanzplanung für Pflegebedürftigkeit von grosser Bedeutung ist und Ihnen sowie Ihren Angehörigen Sicherheit und Entlastung bietet. Durch rechtzeitige Planung und Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse können Sie sowohl Ihre finanzielle Sicherheit als auch eine möglichst angenehme Lebensqualität im Falle von Pflegebedürftigkeit gewährleisten.

5. Testament und Nachlassplanung

Eine wichtige Form der Vorsorge bei Pflegebedürftigkeit ist die frühzeitige Planung des eigenen Nachlasses und die Erstellung eines Testaments. Diese Maßnahmen dienen dazu, den eigenen Willen und die persönlichen Wünsche für die Verteilung des Vermögens nach dem Tod rechtzeitig und eindeutig festzulegen. Somit können mögliche Streitigkeiten unter den Erben vermieden und sinnvolle Regelungen zum Wohle aller Beteiligten getroffen werden.


Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Nachlassplanung und Testamentserstellung, um unvorhergesehene Situationen und Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden.


5.1. Inhalte eines Testaments

Grundsätzlich sollten in einem Testament alle wesentlichen Angaben enthalten sein, die zur Umsetzung des letzten Willens benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise:

– Die Erben und deren jeweilige Erbanteile

– Vermächtnisse und Auflagen, wie z. B. die Verwendung bestimmter Geldbeträge für wohltätige Zwecke

– Regelungen zur Aufteilung von Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögensgegenständen

– Benennung eines Testamentsvollstreckers, der die Verfügungen umsetzt und für die korrekte Abwicklung des Nachlasses sorgt

– Ggf. die Errichtung einer Stiftung zur Verwirklichung bestimmter Ziele, wie z. B. die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen oder die Förderung von Forschungsprojekten

– Wünsche und Anweisungen zur Bestattung und Beisetzung

Es empfiehlt sich, das Testament handschriftlich zu verfassen und mit Ort, Datum und vollständigem Namen zu unterschreiben. Eine notarielle Beurkundung ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann aber für eine größere Rechtssicherheit sorgen.

5.2. Nachlassplanung

Neben dem Testament ist es ratsam, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Nachlassplanung zu machen. Hierzu gehört die genaue Aufstellung des persönlichen Vermögens und deren Verteilung gemäß den im Testament festgelegten Verfügungen. Folgende Aspekte sollten dabei beachtet werden:

– Die Ermittlung des Gesamtvermögens, bestehend aus Immobilien, Wertpapieren, Geldanlagen, Fahrzeugen, Versicherungen, Hausrat und sonstigen Vermögenswerten

– Die Berücksichtigung von Schulden, finanziellen Verpflichtungen und möglichen Erbschaftssteuern

– Die Prüfung von bestehenden Verträgen und Versicherungen, um etwaige Anpassungen vorzunehmen oder unrentable Versicherungen zu kündigen

– Die Einbindung von Experten, wie z. B. Rechtsanwälten, Notaren oder Steuerberatern

Eine sorgfältige Nachlassplanung ermöglicht es, schon zu Lebzeiten Verantwortung für die finanzielle Zukunft der Familie zu übernehmen und sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch nach dem Tod berücksichtigt werden.


Tipp: Informieren Sie Ihre Angehörigen und Erben frühzeitig über Ihre Nachlassplanung und das Testament, um Transparenz zu schaffen und möglichen Konflikten vorzubeugen.


5.3. Aktualisierung des Testaments und der Nachlassplanung

Da sich im Laufe der Zeit die persönlichen und finanziellen Verhältnisse ändern können, ist es ratsam, Testament und Nachlassplanung regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Beispiele für solche Veränderungen sind:

– Heirat, Scheidung oder Tod des Ehepartners

– Geburt oder Adoption von Kindern

– Erwerb oder Verkauf von Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen

– Änderungen in der finanziellen Situation, wie z. B. Erbschaften oder Schenkungen

Durch eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer testamentarischen Verfügung und Ihrer Nachlassplanung stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille auch unter veränderten Bedingungen seinen Wunschvorstellungen entspricht und im Sinne Ihrer Familie und Angehörigen ist.

6. Die eigene Beisetzung zu Lebzeiten planen

Die Planung der eigenen Beisetzung ist für viele Menschen ein unangenehmes und sensibles Thema, das oft lieber vermieden wird. Dabei kann eine rechtzeitige Beschäftigung mit diesem Thema vielen Angehörigen später eine enorme emotionale und organisatorische Last abnehmen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Aspekte Sie bei der Vorsorgeplanung Ihrer Beisetzung berücksichtigen sollten und welche Hilfestellungen es gibt.

6.1 Selbstbestimmung und Entlastung der Angehörigen

Indem Sie Ihre Beisetzung schon zu Lebzeiten planen, behalten Sie die Selbstbestimmung über den Ablauf und die Gestaltung dieses wichtigen Abschieds. Zudem nehmen Sie Ihren Angehörigen ein großes Stück organisatorischer Arbeit ab und geben ihnen die Möglichkeit, in Ruhe zu trauern. Sie können frühzeitig festlegen, ob Sie eine Erdbestattung, Feuerbestattung oder eine andere Form der Beisetzung wünschen, und welche Art von Trauerfeier Ihren Vorstellungen entspricht.

Hinweis: Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, eine Vorsorge für die eigene Beisetzung zu treffen. Es handelt sich hierbei um eine Möglichkeit der Entlastung und Selbstbestimmung für Sie und Ihre Angehörigen.


6.2 Bestattungsvorsorge und -verfügungen

Eine Möglichkeit, Ihre Wünsche und Vorstellungen zur Beisetzung festzuhalten, ist eine Bestattungsverfügung. In dieser Verfügung können Sie genaue Angaben zu Ihrer bevorzugten Bestattungsart, dem Ort der Beisetzung, der Trauerfeier und vielen weiteren Details machen. Eine Bestattungsverfügung sollte schriftlich verfasst und von Ihnen persönlich unterschrieben sein. Hinterlegen Sie dieses Dokument bei einer Vertrauensperson oder einem relevanten Dienstleister, wie zum Beispiel einem Bestattungsunternehmen.

6.3 Finanzielle Vorsorge für die Beisetzung

Ein weiterer Aspekt, der bei der Planung der eigenen Beisetzung berücksichtigt werden sollte, ist die finanzielle Vorsorge. Die Kosten für eine Beisetzung können schnell einen beträchtlichen Betrag erreichen. Um Ihre Angehörigen auch finanziell zu entlasten, können Sie zu Lebzeiten verschiedene Maßnahmen ergreifen. Dazu zählen zum Beispiel die Bildung einer Beerdigungsrücklage, eine Sterbegeldversicherung oder die Hinterlegung eines Sparbetrags bei einem Bestattungsinstitut. Informieren Sie sich am besten bei einem Experten über die verschiedenen Möglichkeiten und wählen Sie die für Sie passende Option.

6.4 Unterstützung durch Bestattungsinstitute

Bestattungsinstitute können Ihnen bei der Planung Ihrer Beisetzung wertvolle Unterstützung bieten. Sie kennen die verschiedenen Bestattungsarten, den organisatorischen Ablauf und können Ihnen auch bei der finanziellen Vorsorge weiterhelfen. Es ist empfehlenswert, frühzeitig ein Beratungsgespräch mit einem Bestattungsunternehmen zu führen, um sich ausführlich informieren und eventuell bereits konkrete Vorkehrungen treffen zu können. Ein solches Gespräch kann im Rahmen der Vorsorgeplanung auch gemeinsam mit den Angehörigen geführt werden.

6.5 Im Gespräch mit Angehörigen

Neben all den organisatorischen und finanziellen Aspekten ist es wichtig, Ihre Familienmitglieder und Freunde offen und ehrlich über Ihre Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf Ihre Beisetzung zu informieren. Das hilft Ihnen nicht nur, Ihre Wünsche besser zu verstehen, sondern gibt Ihnen auch die Möglichkeit, ihre eigenen Gedanken und Gefühle zu diesem Thema zu teilen. Eine vertrauensvolle Kommunikation in dieser Angelegenheit ist eine wichtige Basis, um gemeinsam die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Insgesamt zeigt sich, dass die Planung der eigenen Beisetzung zu Lebzeiten eine Vielzahl von Vorteilen bietet. Sie ermöglicht Ihnen, selbstbestimmt über Ihren letzten Abschied zu entscheiden und entlastet gleichzeitig Ihre Angehörigen emotional, organisatorisch und finanziell. Nutzen Sie die angebotenen Beratungs- und Informationsmöglichkeiten, um für sich die passenden Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

7. Unterstützung und Beratung: An wen Sie sich wenden können

Die Pflege von Angehörigen kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein, insbesondere wenn es um rechtliche, finanzielle oder organisatorische Fragen geht. Daher ist es wichtig, sich gut zu informieren und rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. In diesem Abschnitt finden Sie Informationen darüber, an wen Sie sich bei Fragen zur Vorsorge und zur Planung der Pflege wenden können.

7.1. Informations- und Beratungsstellen

In der Schweiz gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Informationen und Beratung rund um das Thema Pflege und Betreuung zu Hause anbieten. Dazu zählen:

– Spitex-Organisationen: Als Dienstleister für häusliche Pflege und Betreuung sind Spitex-Organisationen kompetente Ansprechpartner für alle Fragen zur Planung und Organisation der Pflege zu Hause. Sie können bei der Einschätzung des Pflegebedarfs helfen, geeignete Betreuungskräfte vermitteln und Tipps zur Finanzierung der Pflege geben.

– Pro Senectute: Die Stiftung Pro Senectute bietet umfangreiche Informationen und Beratung für ältere Menschen und deren Angehörige. Das Angebot umfasst u.a. rechtliche und finanzielle Beratung sowie Unterstützung bei der Planung und Organisation der Pflege und Betreuung zu Hause.

– Alzheimer Schweiz: Alzheimer Schweiz ist der Ansprechpartner für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Die Organisation bietet Informationen rund um das Krankheitsbild, Beratung zur Pflege- und Betreuungskonzeption und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Dienstleistern.

– Beratungsstellen für Pflege zu Hause: Es gibt auch spezielle Beratungsstellen für Pflegebedürftige, deren Angehörige und Betreuungspersonen, die kompetente Unterstützung bei der Planung, Organisation und Finanzierung der häuslichen Pflege und Betreuung anbieten.

Tipp: Erkundigen Sie sich in Ihrer Gemeinde oder Wohngemeinde, welche Unterstützungsangebote und Beratungsstellen bei Ihnen vor Ort vorhanden sind. Lokale Anlaufstellen können Ihnen oft sehr gezielte und passgenaue Hilfe anbieten.



7.2. Rechtsanwälte und Notare

Bei rechtlichen Fragen zur Vorsorgeplanung, etwa bei der Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Testamenten, kann auch die Unterstützung von Rechtsanwälten oder Notaren hilfreich sein. Diese können Ihnen helfen, Ihre Wünsche rechtskonform festzuhalten und sicherzustellen, dass sie im Falle von Pflegebedürftigkeit rechtlich durchgesetzt werden können.

7.3. Finanzberater

Die Finanzierung der Pflege und Betreuung zu Hause kann eine Herausforderung sein, insbesondere angesichts der begrenzten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Finanzberater und Versicherungsexperten können Sie bei der rechtzeitigen Vorsorge für den Pflegefall unterstützen, etwa durch den Aufbau eines individuellen Sicherheitspolsters oder den Abschluss einer passenden Zusatzversicherung.

Zusammenfassend ist es wichtig, sich frühzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge bei Pflegebedürftigkeit zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Ob Sie Fragen zur rechtlichen Vorsorge, zur Finanzierung der Pflege oder zur Wahl der geeigneten Betreuungspersonen haben – zögern Sie nicht, sich an die genannten Anlaufstellen zu wenden.

8. Rechtliche und finanzielle Aspekte der Seniorenbetreuung zu Hause in der Schweiz


8.1 Krankenversicherung und Leistungserbringung

In der Schweiz sind selbstständige Pflegefachpersonen und sogenannte „Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause“ (Spitex) laut Art. 49 bzw. Art. 51 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zur Erbringung von Leistungen zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung berechtigt. Diese Personen und Organisationen besitzen jeweils eine kantonale „Berufsausübungsbewilligung“ bzw. eine „Betriebsbewilligung“, auch „Spitex-Bewilligung“ genannt. Dank dieser Bewilligungen können sie offiziell Pflege-Leistungen erbringen, die in Art. 7 Abs. 2 Krankenkassen-Leistungsverordnung (KLV) näher beschrieben sind.

8.2 Untersuchung, Behandlung und Grundpflege

Zu den von Leistungserbringern erbrachten Pflegeleistungen zählen „Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination“, die „Massnahmen der Untersuchung und der Behandlung“ sowie die „Massnahmen der Grundpflege“. Solche Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen gelten als „Leistungen“ gemäss Abs. 1 des Art. 7 KLV, wenn diese aufgrund einer Bedarfsabklärung, auf ärztliche Anordnung hin oder im ärztlichen Auftrag erbracht werden. Nur solche Leistungen können mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Wichtig zu wissen: Bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmassnahmen sind Personen mit einer höheren Fachausbildung vorbehalten. Grundpflege hingegen beinhaltet unterstützende Handreichungen im Alltag wie An- oder Auskleiden, Toilettengang, Mund- und Körperpflege, Bewegungsübungen, Mobilisieren und Fortbewegung sowie Unterstützung beim Essen.


8.3 Betreuungsleistungen vs. Pflegeleistungen

Auch Angehörige oder Betreuungspersonen können Tätigkeiten der Grundpflege erbringen. Werden diese von nicht zugelassenen oder nicht zertifizierten Personen erbracht, spricht man von Betreuungs- anstatt Pflegeleistungen. Betreuungsleistungen (ausser bei Zusatzversicherungen) können in der Regel nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

8.4 Zusatzversicherungen für Betreuungsleistungen

Es lohnt sich zu prüfen, ob eine Zusatzversicherung für Betreuungsleistungen abgeschlossen werden sollte. Diese kann beispielsweise finanzielle Unterstützung bieten, wenn häusliche Betreuung, Seniorenbetreuung oder Entlastungsleistungen für Angehörige durch nicht zertifizierte Personen benötigt werden.

8.5 Finanzierungsmöglichkeiten und staatliche Unterstützung

Neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der Schweiz auch finanzielle Unterstützung durch den Kanton oder die Gemeinde. Hierbei ist es ratsam, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren, welche Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten für die häusliche Seniorenbetreuung zur Verfügung stehen.

Um eine optimale Betreuung und Pflege zu gewährleisten, sollte neben der rechtlichen und finanziellen Planung auch die Organisation und Koordination der Betreuungspersonen und Pflegedienstleister sowie die Anpassung der Wohnverhältnisse für ein barrierefreies Zuhause berücksichtigt werden.

Nutzen Sie die Unterstützung und Beratung von spezialisierten Organisationen wie Prime Home Care, um Ihre individuellen Bedürfnisse im Bereich der häuslichen Seniorenbetreuung optimal abzudecken und eine passgenaue Betreuungslösung für Ihre Situation zu finden.

9. Zusammenfassung und weiterführende Informationen

In diesem Wiki haben wir uns mit wichtigen Themen rund um vorsorgliche Regelungen bei Pflegebedürftigkeit befasst. Angefangen von der Bedeutung solcher Regelungen und den verschiedenen Möglichkeiten, wie Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, haben wir uns auch mit Finanzplanung, Testamenten und Nachlassplanung sowie Bestattungsvorsorge beschäftigt. Lebensnah, relevant und empathisch aufgearbeitet, soll dieses Wiki dazu beitragen, sowohl Senioren als auch Angehörigen eine umfassende Anleitung für die Vorbereitung und Organisation der häuslichen Pflege und Betreuung zu bieten.

Mit Prime Home Care erhalten Sie Unterstützung bei der Planung, Organisation und Verwaltung der Betreuung zu Hause, inklusive Finanzadministration und Organisation eines barrierefreien Zuhauses. Obwohl Prime Home Care selbst keine Betreuungspersonen vermittelt oder beschäftigt, arbeiten wir ausschliesslich mit zertifizierten Pflegefachpersonen zusammen. Für die Finanzierung aller gesetzlich geregelten Pflegeleistungen haben wir dargelegt, wer die Anforderungen der Verordnung über die Krankenversicherung erfüllt und für Leistungserbringung gemäss Art. 35 Abs. 2 Krankenversicherungsgesetz (KVG) berechtigt ist.

Unsere FAQ-Rubrik (Punkt 10) beantwortet häufig gestellte Fragen rund um vorsorgliche Regelungen und Beratungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigkeit, die ausführlicher in den jeweiligen Abschnitten des Wikis behandelt werden. Falls Sie weitere Fragen haben oder mehr Informationen wünschen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden oder auf unsere Website zu schauen, die regelmässig mit aktuellen Beiträgen und hilfreichen Informationen aktualisiert wird.

Damit die Organisation, Finanzierung und Administration der häuslichen Pflege und Betreuung Ihrer Liebsten gelingt, übernehmen wir von Prime Home Care gerne einen Teil der Verantwortung. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung tragen wir dazu bei, dass die Lebensqualität der Betroffenen und deren Angehörigen verbessert wird und der Lebensabend in vertrauter Umgebung genossen werden kann – denn das Beste für die Senioren ist unser Anliegen.

10. FAQ: Ihre Fragen zu vorsorglichen Regelungen bei Pflegebedürftigkeit

In diesem Abschnitt beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um das Thema vorsorgliche Regelungen bei Pflegebedürftigkeit. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an Experten oder Beratungsstellen zu wenden, um individuelle Informationen und Unterstützung zu erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Eine Patientenverfügung legt Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit fest. Die Vorsorgevollmacht hingegen dient dazu, eine Vertrauensperson damit zu beauftragen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen – etwa in finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten.
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Wünsche im Falle einer Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden?
Ein wichtiger Schritt ist die Erstellung einer Betreuungsverfügung. In dieser können Sie festlegen, welche Personen Sie in welchen Bereichen unterstützen sollen und welche Rolle Sie bei Ihrer zukünftigen Betreuung und Pflege spielen möchten. Um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden, können Sie außerdem eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellen.
Wie plane ich finanziell für eine mögliche Pflegebedürftigkeit vor?
Zur vorsorglichen Finanzplanung gehört es, sich über die Kosten einer Pflegebedürftigkeit zu informieren und entsprechende Rücklagen zu bilden. Dazu gehören neben der Evaluation von Versicherungen auch Strategien zur Kostenbeteiligung durch Angehörige oder den Staat. Die Hilfe eines Finanzberaters kann dabei sehr nützlich sein.
Warum sollte ich mich schon jetzt um mein Testament kümmern?
Ein rechtzeitig erstelltes und wohlüberlegtes Testament ermöglicht es Ihnen, Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zu verteilen und Streitigkeiten unter Ihren Erben vorzubeugen. Zudem gibt es Ihnen die Möglichkeit, Organisationen oder Personen zu bedenken, die Ihnen wichtig sind.
Wie kann ich meine eigene Beisetzung zu Lebzeiten planen?
Die Planung der eigenen Beisetzung kann sehr hilfreich sein, um Ihren Angehörigen die Last dieser Entscheidungen abzunehmen. Sie können in einer sogenannten Bestattungsverfügung festlegen, wie Sie bestattet werden möchten und welche Rituale oder Zeremonien Ihnen wichtig sind.
Der Autor
Patrick Kälin
Patrick Kälin

Redakteur für Prime Home Care

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Übernimmt anstelle der regulären Spitex eine zertifizierte Live-In-Betreuungskraft die Aufgaben bei der Grundpflege, können diese Leistungen in vielen Kantonen mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Die Aufsicht über die Pflegetätigkeit sowie die Abrechnung der geleisteten Stunden mit den Krankenkassen übernehmen spezialisierte und bewilligte Partner.

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